Monday 20 November 2017

Ets Trading System


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Die Bewertung von Futures und Optionen kann schwanken, und infolgedessen können Kunden mehr als ihre ursprüngliche Investition verlieren Die Auswirkungen von saisonalen und geopolitischen Ereignissen sind bereits berücksichtigt In Marktpreise Die hochgehebelte Natur des Futures-Handels bedeutet, dass kleine Marktbewegungen einen großen Einfluss auf Ihr Handelskonto haben werden und dies kann gegen Sie arbeiten, was zu großen Verlusten führt oder für Sie arbeiten kann, was zu großen Gewinnen führt Wenn sich der Markt bewegt Sie können einen Gesamtverlust, der größer ist als der Betrag, den Sie in Ihrem Konto hinterlegt haben. Sie sind verantwortlich für alle Risiken und finanziellen Ressourcen, die Sie verwenden, und für das ausgewählte Handelssystem Sie sollten nicht im Handel tätig sein, es sei denn, Sie verstehen die Art der Transaktionen, die Sie betreten, und das Ausmaß Ihrer Verlustrisiken Wenn Sie diese Risiken nicht vollständig verstehen, müssen Sie sich von Ihrem Finanzberater selbstständig beraten haben. Alle Handelsstrategien werden auf eigene Gefahr verwendet. Diese Software sollte nicht als Beratung oder als ausgelegt angesehen werden Als die Bereitstellung von Empfehlungen jeglicher Art Es liegt in Ihrer Verantwortung zu bestätigen und zu entscheiden, welche Trades, um Handel nur mit Risikokapital zu machen, das ist, Handel mit Geld, das, wenn verloren, wird nicht nachteilig Auswirkungen auf Ihren Lebensstil und Ihre Fähigkeit, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Past Ergebnisse sind kein Hinweis auf zukünftige Leistung. 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Ebenso können Strategien mit Kombinationen von Optionen und / oder Futures-Positionen wie Spread - oder Straddle-Trades Kann genauso riskant sein wie einfache lange und kurze Positionen Informationen, die in dieser Korrespondenz zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich zu Informationszwecken und werden aus Quellen, die als zuverlässig angesehen werden, erhalten. Informationen sind in keiner Weise garantiert Keine Garantie irgendwelcher Art ist impliziert oder möglich, wo Projektionen der Zukunft Bedingungen sind versucht. Chart von Ninja Trader Verstecken Sie diese Box. ETS Breakout Pullback. For Verwendung in Konjunktion mit unserem Proprietary ProV3 Indicator. 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Important Notizen - Risiko Haftungsausschluss CFTC Regeln 4 41 - Hypothetische oder simulierte Performance-Ergebnisse haben Gewisse Einschränkungen, im Gegensatz zu einer tatsächlichen Performance-Rekord, simulierte Ergebnisse nicht repräsentieren tatsächlichen Handel Auch, da die Trades nicht ausgeführt worden sind, können die Ergebnisse unter-oder-over-kompensiert für die Auswirkungen, wenn überhaupt, von bestimmten Marktfaktoren, wie z Mangel an Liquidität Simulierte Handelsprogramme im Allgemeinen unterliegen auch der Tatsache, dass sie mit dem Vorteil der Nachsicht konzipiert sind. Es wird keine Vertretung gemacht, dass ein Konto eine Gewinn oder Verlustleistung erzielen wird, die den gezeigten ähnlich ist. Futures, Options und Forex Außerbörsliche Devisentermingeschäfte und - optionen oder Devisenhandel mit erheblichem Verlustrisiko und ist für jeden Anleger nicht geeignet Die Bewertung von Futures, Optionen und Forex kann schwanken und kann dadurch dazu führen, dass Sie mehr als Ihr Original verlieren Investition In keinem Fall sollte der Inhalt dieser Korrespondenz als ausdrückliches oder stillschweigendes Versprechen, Garantie oder Implikation von oder von Traders Education, LLC und ihren Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften ausgelegt werden, die Sie profitieren oder dass Verluste in irgendeiner Weise beschränkt werden können oder werden Was auch immer Vergangenheit Ergebnisse sind keine Anzeichen für die künftige Leistung Informationen in dieser Korrespondenz vorgesehen ist nur für Informationszwecke bestimmt und wird aus Quellen, die als zuverlässig Informationen erhalten, ist in keiner Weise garantiert. Copyright Traders Education LLC ETS Power Trading System. The EU Emission Trading System EU-EHS Das EU-Emissionshandelssystem EU-EHS ist ein Grundpfeiler der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und sein Schlüsselinstrument zur Senkung der Treibhausgasemissionen kostengünstig Es ist der weltweit erste große Kohlenstoffmarkt und bleibt der größte In 31 Ländern alle 28 EU-Länder plus Island, Liechtenstein und Norway. limits Emissionen von mehr als 11.000 schweren Energie-Installationsanlagen Kraftwerke Industrieanlagen und Airlines, die zwischen diesen Ländern tätig sind, umfasst rund 45 der EU-Treibhausgasemissionen Handelssystem. Die EU ETS arbeitet auf dem Cap und Trade-Prinzip. Kappe ist auf die Gesamtmenge der bestimmten Treibhausgase, die von Installationen aus dem System abgedeckt werden kann, wird die Kappe im Laufe der Zeit reduziert, so dass die Gesamtemissionen fallen Caps, Unternehmen erhalten oder kaufen Emissionszertifikate, die sie nach Bedarf handeln können. Sie können auch begrenzte Mengen an internationalen Krediten aus emissionsreduzierenden Projekten weltweit kaufen. Die Grenze für die Gesamtzahl der verfügbaren Zertifikate stellt sicher, dass sie einen Wert haben. Nach jedem Jahr muss ein Unternehmen genügend Zertifikate abgeben, um alle Emissionen zu decken, sonst werden schwere Geldbußen verhängt. Wenn ein Unternehmen seine Emissionen reduziert, kann es die Ersatzbeihilfen für die zukünftigen Bedürfnisse halten oder sie an ein anderes Unternehmen verkaufen, das knapp an Zertifikaten liegt. Trading bringt Flexibilität, die dafür sorgt, dass Emissionen gesenkt werden, wo es am wenigsten kostet. Ein robuster CO2-Preis fördert auch Investitionen in saubere, kohlenstoffarme Technologien. Key-Features der Phase 3 2013-2020.Die EU-ETS ist nun in der dritten Phase deutlich Abweichend von den Phasen 1 und 2.Die wichtigsten Änderungen sind. Ein einzelnes, EU-weites Cap auf Emissionen gilt anstelle des bisherigen Systems der nationalen caps. Auctioning ist die Standardmethode für die Zuteilung von Zertifikaten statt der freien Zuteilung und harmonisierte Zuteilungsregeln gelten Zu den noch freiwillig gewährten Zulagen. Mehrere Sektoren und Gase enthalten.300 Millionen Zulagen, die in der Neuregistrierungsreserve aufgehoben werden, um den Einsatz innovativer Technologien für erneuerbare Energien und die CO2-Abscheidung und - Speicherung über das NER 300-Programm zu finanzieren. Sektoren und Gase abgedeckt. Das System umfasst die folgenden Sektoren und Gase mit dem Fokus auf Emissionen, die gemessen, gemeldet und mit einer hohen Genauigkeit überprüft werden können. Kohlendioxid CO 2 aus der Kraft - und Wärmeerzeugung. Entwicklungsindustrielle Sektoren einschließlich Ölraffinerien, Stahlwerke Und Herstellung von Eisen, Aluminium, Metallen, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier, Pappe, Säuren und Schüttgut organischen chemischen Handel Aviation. nitrous Oxid N 2 O aus der Produktion von Salpetersäure, Adipin und Glyoxylsäuren und Glyoxal. fluorkohlenwasserstoffe PFC aus Aluminium-Produktion. Participation in der EU ETS ist für Unternehmen in diesen Sektoren obligatorisch, aber in einigen Sektoren sind nur Anlagen oberhalb einer bestimmten Größe enthalten. Bestimmte kleine Installationen können ausgeschlossen werden, wenn Regierungen fiskalische oder andere Maßnahmen einführen, die ihre Emissionen senken werden Ein gleichwertiger Betrag in der Luftfahrtbranche, bis 2016 gilt das EU-ETS nur für Flüge zwischen Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum EWR. Die Emissionsminderung der EU. Das EU-EHS hat bewiesen, dass ein CO2-Ausstoß und der Handel mit Emissionen arbeiten können Von Anlagen in der Regelung fallen um etwa 5 gegenüber dem Beginn der Phase 3 2013 ab, siehe 2015. Im Jahr 2020 werden die Emissionen aus den Sektoren, die unter das System fallen, 21 niedriger sein als im Jahr 2005.Entwicklung des Kohlenstoffmarktes Ist das EU-ETS das weltweit erste und größte internationale Emissionshandelssystem, das mehr als drei Viertel des internationalen Kohlenstoffhandels ausmacht. Das EU-EHS inspiriert auch die Entwicklung des Emissionshandels in anderen Ländern und Regionen Die EU zielt darauf ab, die EU zu verknüpfen ETS mit anderen kompatiblen Systemen. Main EU ETS Gesetzgebung. Kohlenstoff Marktberichte. Revision des EU ETS für Phase 3.Legislative Geschichte der Richtlinie 2003 87 EC. Work vor dem Kommissionsvorschlag Vorschlag von Oktober 2001mission s Reaktion auf die Lektüre des Vorschlags in Rat und Parlament einschließlich des Gemeinsamen Standpunkts des Rates. Öffnen Sie alle Fragen. Questions und Antworten auf das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem Dezember 2008.Was ist das Ziel des Emissionshandels. Das Ziel des EU-Emissionshandelssystems EU ETS ist es, den EU-Mitgliedstaaten zu helfen Ihre Verpflichtungen zur Begrenzung oder Verringerung der Treibhausgasemissionen auf kostengünstige Weise zu erreichen. Den teilnehmenden Unternehmen erlauben, Emissionszertifikate zu kaufen oder zu verkaufen, bedeutet, dass Emissionskürzungen zumindest kostengünstig erreicht werden können. Das EU-EHS ist der Eckpfeiler der EU-Strategie zur Bekämpfung des Klimas Veränderung Es ist das erste internationale Handelssystem für CO 2 - Emissionen in der Welt und ist seit 2005 in Betrieb. Ab Januar 2009 gilt es nicht nur für die 27 EU-Mitgliedstaaten, sondern auch für die anderen drei Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums Norwegen, Island und Liechtenstein Es umfasst derzeit über 10.000 Installationen im Energie - und Industriebereich, die gemeinsam für nahezu die Hälfte der EU-Emissionen von CO 2 und 40 ihrer gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Eine Änderung der EU-ETS-Richtlinie ist einverstanden Juli 2008 wird der Luftfahrt-Sektor in das System von 2012.Wie macht Emissionshandel arbeiten. Das EU-ETS ist ein Cap-und Trade-System, das heißt, es kapselt die gesamte Ebene der Emissionen erlaubt, aber innerhalb dieser Grenze, ermöglicht die Teilnehmer in Das System zu kaufen und zu verkaufen Zulagen, wie sie benötigen Diese Zulagen sind die gemeinsame Handelswährung im Herzen des Systems Eine Zulage gibt dem Inhaber das Recht, eine Tonne CO 2 oder die äquivalente Menge eines anderen Treibhausgases ausgeben Die Kappe auf die Summe Die Zahl der Zertifikate schafft Knappheit auf dem Markt. In der ersten und zweiten Handelsperiode im Rahmen der Regelung mussten die Mitgliedstaaten nationale Zuteilungspläne erstellen, die ihre Gesamtniveaus der ETS-Emissionen bestimmen und wie viele Emissionszertifikate jede Anlage in ihrem Land erhält Das Ende eines jeden Jahres Anlagen müssen Zertifikate, die ihren Emissionen gleichwertig sind Unternehmen, die ihre Emissionen unterhalb der Höhe ihrer Zulagen halten können ihre überschüssigen Zertifikate zu verkaufen Diejenigen, die Schwierigkeiten bei der Einhaltung ihrer Emissionen im Einklang mit ihren Zulagen haben die Wahl zwischen Maßnahmen ergreifen, um ihre zu reduzieren Eigene Emissionen wie Investitionen in eine effizientere Technologie oder die Verwendung von weniger kohlenstoffintensiven Energiequellen oder den Kauf der zusätzlichen Vergütungen, die sie auf dem Markt benötigen, oder eine Kombination der beiden Solche Entscheidungen werden wahrscheinlich durch relative Kosten bestimmt werden. Auf diese Weise sind Emissionen Reduziert, wo immer es am kostengünstigsten ist. Wie lange das EU-EHS in Betrieb genommen hat. Das EU-ETS wurde am 1. Januar 2005 gestartet. Die erste Handelsperiode lief für drei Jahre bis Ende 2007 und war ein Lernphase Um sich auf die entscheidende zweite Handelsperiode vorzubereiten Die zweite Handelsperiode begann am 1. Januar 2008 und läuft für fünf Jahre bis Ende 2012 Die Bedeutung der zweiten Handelsperiode ergibt sich aus der Tatsache, dass sie mit der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammenfällt , In denen die EU und andere Industrieländer ihre Ziele zur Begrenzung oder Verringerung der Treibhausgasemissionen erfüllen müssen. Für die zweite Handelsperiode wurden die EU-Emissionsemissionen auf rund 6 5 unterhalb des Jahres 2005 begrenzt, um sicherzustellen, dass die EU als Ganzes und das Mitglied Staaten einzeln, liefern ihre Kyoto-Verpflichtungen. Was sind die wichtigsten Lehren aus der bisherigen Erfahrung gelernt. Das EU-EHS hat einen Preis auf Kohlenstoff und bewiesen, dass der Handel mit Treibhausgasemissionen funktioniert Die erste Handelsperiode erfolgreich etabliert den freien Handel von Emissionszertifikaten In der EU die notwendige Infrastruktur eingeführt und einen dynamischen CO2-Markt entwickelt hat. Der Umweltnutzen der ersten Phase kann aufgrund einer übermäßigen Zuteilung von Zertifikaten in einigen Mitgliedstaaten und einigen Sektoren begrenzt sein, was vor allem auf die Beeinträchtigung der Emissionsprognosen vor der Überprüfung zurückzuführen ist Emissionsdaten wurden im Rahmen des EU-EHS verfügbar Wenn die Veröffentlichung der verifizierten Emissionsdaten für das Jahr 2005 diese Überverteilung hervorgehoben hat, reagierte der Markt, wie man erwarten würde, indem der Marktpreis der Zertifikate gesenkt wurde. Die Verfügbarkeit der verifizierten Emissionsdaten hat es der Kommission ermöglicht, dies zu gewährleisten Die Kappe auf die nationalen Zuweisungen im Rahmen der zweiten Phase ist auf ein Niveau gesetzt, das zu einer wirklichen Emissionsreduktion führt. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit von verifizierten Daten hat die bisherige Erfahrung gezeigt, dass eine stärkere Harmonisierung innerhalb des EU-EHS zwingend erforderlich ist, um die EU zu erreichen Emissionsreduzierungsziele zumindest Kosten und mit minimalen Wettbewerbsverzerrungen Die Notwendigkeit einer stärkeren Harmonisierung ist am deutlichsten, wie die Deckung der Gesamtemissionszertifikate festgelegt ist. Die ersten beiden Handelsperioden zeigen auch, dass weitgehend unterschiedliche nationale Methoden für die Zuteilung von Zulagen für Anlagen fair sind Wettbewerb im Binnenmarkt Darüber hinaus sind eine stärkere Harmonisierung, Klärung und Verfeinerung in Bezug auf den Geltungsbereich des Systems erforderlich, der Zugang zu Kredite aus Emissionsreduktionsprojekten außerhalb der EU, die Bedingungen für die Verknüpfung des EU-EHS mit Emissionshandelssystemen anderweitig und Die Überwachung, die Überprüfung und die Berichterstattung. Was sind die wichtigsten Änderungen an der EU ETS und ab wann werden sie gelten. Die vereinbarten Designänderungen gelten ab der dritten Handelsperiode, dh Januar 2013 Während die Vorbereitungsarbeiten sofort eingeleitet werden, Die geltenden Regeln werden sich bis Januar 2013 nicht ändern, um sicherzustellen, dass die Regulierungsstabilität beibehalten wird. Das EU-ETS in der dritten Periode wird ein effizienteres, harmonisierteres und faireres System sein. Erhöhte Effizienz wird durch eine längere Handelsperiode erreicht 5 Jahre, eine robuste und jährlich sinkende Emissionsmütze 21 Reduktion im Jahr 2020 im Vergleich zu 2005 und eine deutliche Erhöhung der Versteigerung von weniger als 4 in Phase 2 auf mehr als die Hälfte in Phase 3.Mehr Harmonisierung wurde in vielen Bereichen vereinbart, Auch in Bezug auf die Cap-Einstellung einer EU-weiten Kappe anstelle der nationalen Kappen in den Phasen 1 und 2 und die Regeln für die übergangsfreie Zuteilung. Die Fairness des Systems wurde durch den Umstieg auf EU-freie Freizügigkeitsregeln erheblich erhöht Für industrielle Installationen und durch die Einführung eines Umverteilungsmechanismus, der neue Mitgliedstaaten berechtigt, mehr Zulagen zu versteigern. Wie ist der endgültige Text mit dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vergleichbar. Die von der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 vereinbarten Klima - und Energieziele wurden beibehalten Gesamtarchitektur des Kommissionsvorschlags für die EU ETS bleibt intakt Das heißt, dass es eine EU-weite Kappe auf die Anzahl der Emissionszertifikate geben wird und diese Kappe wird jährlich entlang einer linearen Trendlinie abnehmen, die über das Ende hinausgehen wird Der dritten Handelsperiode 2013-2020 Der Hauptunterschied gegenüber dem Vorschlag ist, dass die Versteigerung von Zertifikaten in langsamer abgestuft wird. Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission. Zusammenfassend sind die wichtigsten Änderungen, die gemacht wurden Zu dem Vorschlag sind wie folgt vorgesehen. In bestimmten Mitgliedstaaten ist eine fakultative und vorübergehende Abweichung von der Regel zulässig, dass den Stromerzeugern ab 2013 keine Zulagen gewährt werden sollen. Diese Option zur Abweichung steht den Mitgliedstaaten zur Verfügung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen Auf die Vernetzung ihres Stromnetzes, Anteil eines einzigen fossilen Brennstoffs in der Stromerzeugung und des BIP-Kapitals im Verhältnis zum EU-27-Durchschnitt Darüber hinaus ist die Höhe der freien Zulagen, die ein Mitgliedstaat an Kraftwerke vergeben kann, auf 70 begrenzt Der Kohlendioxidemissionen relevanter Anlagen in Phase 1 und Rückgang in den darauffolgenden Jahren Darüber hinaus kann die freie Zuteilung in Phase 3 nur für Kraftwerke erfolgen, die bis spätestens Ende 2008 in Betrieb oder im Bau sind. Siehe Antwort auf Frage 15 unten Nähere Einzelheiten in der Richtlinie über die Kriterien, die für die Bestimmung der Sektoren oder Teilsektoren verwendet werden sollen, von denen festgestellt wird, dass sie einem erheblichen Risiko von CO2-Leckagen und einem früheren Zeitpunkt der Veröffentlichung der Liste der Sektoren der Kommission ausgesetzt sind 31 Dezember 2009 Um zu überprüfen, wann eine zufriedenstellende internationale Vereinbarung erreicht ist, werden Installationen in allen exponierten Industrien 100 freie Zulagen erhalten, soweit sie die effizienteste Technologie nutzen. Die freie Zuteilung an die Industrie beschränkt sich auf den Anteil dieser Branchen Emissionen an den Gesamtemissionen im Jahr 2005 auf 2007 Die Gesamtzahl der Zulagen, die den Anlagen in den Industriezweigen frei zugänglich sind, wird im Einklang mit dem Rückgang der Emissionsmasse jährlich sinken. Die Mitgliedstaaten können auch bestimmte Anlagen für CO 2 - Kosten, die in den Strompreisen vergeben werden, entschädigen, wenn die CO 2 - Kosten andernfalls möglich sind Stellen sie dem Risiko von CO2-Leckagen aus. Die Kommission hat sich verpflichtet, die gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Umweltschutz in dieser Hinsicht zu ändern. Siehe Antwort auf die Frage 15 unten. Die Versteigerung der Zulagen für nicht exponierte Industrie wird linear zunehmen Wie von der Kommission vorgeschlagen, aber anstatt 100 bis 2020 zu erreichen, wird sie 70 erreichen, um 100 bis 2027 zu erreichen. Wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen, werden 10 der Zulagen für die Versteigerung von Mitgliedstaaten mit hohem per Kapitaleinkommen zu denen mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der letzteren zu stärken, um in klimafreundliche Technologien zu investieren. Es wurde eine Rückstellung für einen weiteren Umverteilungsmechanismus von 2 von Versteigerungsbeihilfen hinzugefügt, um die Mitgliedstaaten, die im Jahr 2005 erreicht wurden, zu berücksichtigen Eine Verringerung von mindestens 20 Treibhausgasemissionen gegenüber dem im Kyoto-Protokoll festgelegten Referenzjahr. Der Anteil der Versteigerungserlöse, den die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel vor allem in der EU, aber auch in den Entwicklungsländern empfiehlt, , Wird von 20 auf 50 angehoben. Der Text sieht eine Ergänzung der vorgeschlagenen zulässigen Nutzungsniveaus von JI-CDM-Credits im 20-Szenario für bestehende Betreiber vor, die die niedrigsten Budgets für die Einfuhr und Nutzung solcher Kredite in Bezug auf Zuteilungen und Zugang zu Kreditoren im Zeitraum 2008-2012 Neue Sektoren, Neueinsteiger in den Zeiträumen 2013-2020 und 2008-2012 werden auch in der Lage sein, Kredite zu verwenden. Der Gesamtbetrag der Kredite, die verwendet werden können, wird jedoch nicht mehr als 50 der Kürzung betragen Zwischen 2008 und 2020 Auf der Grundlage einer strengeren Emissionsreduktion im Rahmen eines zufriedenstellenden internationalen Übereinkommens könnte die Kommission einen zusätzlichen Zugang zu CER und ERU für die Betreiber im Gemeinschaftssystem ermöglichen. Siehe Antwort auf Frage 20 unten. Die Erlöse aus der Versteigerung von 300 Millionen Zulagen aus Die neue Marktreserve wird zur Unterstützung von bis zu 12 CO2-Abscheidungs - und Speicher-Demonstrationsprojekten und - projekten verwendet, die innovative Technologien für erneuerbare Energien demonstrieren. Eine Reihe von Bedingungen sind diesem Finanzierungsmechanismus beigefügt. Siehe Antwort auf Frage 30 unten. Die Möglichkeit, kleine Verbrennungen auszuschalten Installationen, sofern sie gleichwertigen Maßnahmen unterzogen wurden, wurden auf alle kleinen Anlagen unabhängig von der Tätigkeit ausgedehnt, die Emissionsgrenze wurde von 10.000 auf 25.000 Tonnen CO 2 pro Jahr erhöht und die Kapazitätsgrenze, die die Verbrennungsanlagen zusätzlich erfüllen müssen Von 25MW auf 35MW angehoben Mit diesen erhöhten Schwellenwerten wird der Anteil der abgedeckten Emissionen, die möglicherweise vom Emissionshandelssystem ausgeschlossen wären, erheblich, und folglich wurde eine Rückstellung hinzugefügt, um eine entsprechende Reduzierung der EU-weiten Deckung auf Zertifikate zu ermöglichen Es gibt noch nationale Zuteilungspläne NAPs. In ihren NAPs für die ersten 2005-2007 und die zweiten Handelsperioden 2008-2012 haben die Mitgliedstaaten die Gesamtmenge der Zertifikate festgelegt, die die Caps ausgestellt werden sollen und wie diese dem Betroffene Anlagen Dieser Ansatz hat erhebliche Unterschiede in den Zuteilungsregeln hervorgebracht, die für jeden Mitgliedstaat einen Anreiz schaffen, seine eigene Industrie zu begünstigen und zu einer großen Komplexität geführt zu haben. Von der dritten Handelsperiode aus wird eine einzige EU-weite Deckung und Zulagen bestehen Wird auf der Grundlage harmonisierter Regeln zugeteilt. Nationale Zuteilungspläne werden daher nicht mehr benötigt. Wie wird die Emissionskappe in Phase 3 bestimmt. Die Regeln für die Berechnung der EU-weiten Kappe sind wie folgt: Ab 2013 ist die Gesamtzahl Der Zulagen werden jährlich linear abgebaut Der Ausgangspunkt dieser Linie ist die durchschnittliche Gesamtmenge der Zertifikate, die von den Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008-12 ausgegeben werden soll, um den erweiterten Geltungsbereich des Systems ab 2013 zu berücksichtigen Sowie alle kleinen Installationen, die die Mitgliedstaaten ausgeschlossen haben Der lineare Faktor, um den der jährliche Betrag sinkt, beträgt 1 74 in Bezug auf die Phase 2 cap. Ausgangspunkt für die Bestimmung des linearen Faktors von 1 74 ist die 20 Gesamtreduktion von Treibhausgase im Vergleich zu 1990, was einer Reduktion von 14 gegenüber 2005 entspricht. Allerdings ist eine stärkere Reduktion des EU-EHS erforderlich, weil es billiger ist, die Emissionen in den ETS-Sektoren zu reduzieren. Die Division, die die Gesamtreduktionskosten minimiert, beträgt 21 Verringerung der Emissionen des EU-EHS-Sektors gegenüber 2005 bis 2020.a Reduktion von rund 10 gegenüber 2005 für die Sektoren, die nicht unter das EU-EHS fallen. Die 21-Reduktion im Jahr 2020 führt zu einer ETS-Deckung im Jahr 2020 von maximal 1720 Millionen Zulagen und impliziert eine durchschnittliche Phase 3 Cap 2013 bis 2020 von rund 1846 Millionen Zertifikaten und eine Verringerung von 11 im Vergleich zu der Phase 2 Cap. All absolute Zahlen angegeben entsprechen der Deckung zu Beginn der zweiten Handelsperiode und daher nicht berücksichtigen Der Luftfahrt, die im Jahr 2012 hinzugefügt wird, und andere Sektoren, die in Phase 3 hinzugefügt werden. Die endgültigen Zahlen für die jährlichen Emissionskappen in Phase 3 werden von der Kommission bis zum 30. September 2010 festgelegt und veröffentlicht. Wie wird die Emissionskapitalisierung sein Jenseits der Phase 3 bestimmt werden. Der lineare Faktor von 1 74, der verwendet wird, um die Phase-3-Cap zu bestimmen, wird auch weiterhin über das Ende der Handelsperiode im Jahr 2020 hinausgehen und die Kappe für die vierte Handelsperiode 2021 bis 2028 und darüber hinaus bestimmen Spätestens bis 2025 revidiert. In der Tat werden bis 2050 erhebliche Emissionsreduktionen von 60 bis 80 im Vergleich zu 1990 erforderlich sein, um das strategische Ziel zu erreichen, die globale Durchschnittstemperaturerhöhung auf nicht mehr als 2 C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen - Kapitalisierung für Emissionszertifikate wird für jedes einzelne Jahr bestimmt. Dadurch wird die Flexibilität für die betroffenen Anlagen verringert. Keine Flexibilität für Installationen wird nicht gesenkt. In jedem Jahr müssen die zu versteigernden und verteilten Zulagen von der Zuständige Behörden bis zum 28. Februar Der letzte Termin für die Betreiber, um Zertifikate zu übergeben, ist der 30. April des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Emissionen stattgefunden haben. So erhalten die Betreiber für das laufende Jahr Zulagen, bevor sie die Emissionen für die Emissionen für das Vorjahr abgeben müssen Die Vergütungen bleiben während der gesamten Handelsperiode gültig, und alle Überschusserleichterungen können nun in nachfolgenden Handelsperioden in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang wird sich nichts ändern. Das System bleibt auf Handelszeiten, aber die dritte Handelsperiode dauert acht Jahre, von 2013 bis 2020, im Gegensatz zu fünf Jahren für die zweite Phase von 2008 bis 2012. Für die zweite Handelsperiode haben die Mitgliedstaaten generell beschlossen, für jedes Jahr gleiche Gesamtmengen an Zertifikaten zuzuteilen. Die lineare Abnahme jedes Jahr ab 2013 wird den erwarteten Emissionsentwicklungen besser entsprechen Die Periode. Was sind die vorläufigen jährlichen ETS-Cap-Werte für den Zeitraum 2013 bis 2020. Die vorläufigen jährlichen Cap-Zahlen sind wie folgt. Diese Zahlen basieren auf dem Umfang des ETS, wie in Phase 2 2008 bis 2012, und die Kommission s Beschlüsse über die nationalen Zuteilungspläne für die Phase 2 in Höhe von 2083 Millionen Tonnen Diese Zahlen werden aus mehreren Gründen angepasst. Zunächst wird eine Anpassung vorgenommen, um die Erweiterung des Geltungsbereichs in Phase 2 zu berücksichtigen, sofern die Mitgliedstaaten sie begründen und verifizieren Emissionen aus diesen Erweiterungen Zweitens wird eine Anpassung in Bezug auf weitere Erweiterungen des Geltungsbereichs des ETS in der dritten Handelsperiode vorgenommen. Drittens wird jede Opt-out von kleinen Installationen zu einer entsprechenden Reduzierung der Kappe führen. Viertens sind die Zahlen Berücksichtigen nicht die Einbeziehung der Luftfahrt, noch die Emissionen aus Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Zulassungen werden noch freiwillig zugeteilt. Die Industrieanlagen erhalten eine übergangsfreie Zuteilung und in den Mitgliedstaaten, die für die optionalen Ausnahmeregelungen in Betracht kommen Kann, falls der Mitgliedstaat dies beschließt, auch Freizügigkeit erhalten. Es wird geschätzt, dass mindestens die Hälfte der verfügbaren Zulagen ab 2013 versteigert wird. Während die Mehrheit der Zertifikate für die Installationen im ersten und zweiten Jahr kostenlos zugeteilt wurde Handelsperioden, schlug die Kommission vor, dass die Versteigerung von Zertifikaten das Grundprinzip für die Zuteilung werden soll. Dies liegt daran, dass die Versteigerung am besten die Effizienz, Transparenz und Einfachheit des Systems sicherstellt und den größten Anreiz für Investitionen in eine kohlenstoffarme Wirtschaft schafft Verursacherprinzip und vermeidet die Gewinnung von Gewinne an bestimmte Sektoren, die die Nominalkosten der Zertifikate an ihre Kunden weitergegeben haben, obwohl sie sie kostenlos erhalten haben. Wie werden die Freigaben freiwillig ausgehändigt. Bis zum 31. Dezember 2010 wird die Kommission EU-weit verabschieden Regeln, die im Rahmen eines Ausschussverfahrens entwickelt werden Komitologie Diese Regeln werden die Zuweisungen vollständig harmonisieren und somit alle Unternehmen in der gesamten EU mit denselben oder ähnlichen Tätigkeiten unterliegt den Regeln. Die Regeln werden so weit wie möglich sicherstellen, dass die Zuteilung den Kohlenstoff fördert Effiziente Technologien Die verabschiedeten Regeln sehen vor, dass die Zuweisungen, soweit möglich, auf sogenannten Benchmarks beruhen, z. B. eine Anzahl von Zertifikaten pro Menge historischer Leistung. Diese Regeln belohnen die Betreiber, die frühzeitig Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen getroffen haben Verursacherprinzip und stärkere Anreize zur Verringerung der Emissionen, da die Zuweisungen nicht mehr von historischen Emissionen abhängen. Alle Zuweisungen sind vor Beginn der dritten Handelsperiode zu bestimmen und es werden keine Ex-post-Anpassungen zugelassen. Welche Anlagen erhalten kostenlose Zuweisungen Und was wird nicht Wie werden negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit vermieden werden. Unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeit, die erhöhten Kosten für Emissionszertifikate weiterzugeben, ist die volle Versteigerung ab 2013 für Stromerzeuger die Mitgliedstaaten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen interconnectivity or their share of fossil fuels in electricity production and GDP per capita in relation to the EU-27 average, have the option to temporarily deviate from this rule with respect to existing power plants The auctioning rate in 2013 is to be at least 30 in relation to emissions in the first period and has to increase progressively to 100 no later than 2020 If the option is applied, the Member State has to undertake to invest in improving and upgrading of the infrastructure, in clean technologies and in diversification of their energy mix and sources of supply for an amount to the extent possible equal to the market value of the free allocation. In other sectors, allocations for free will be phased out progressively from 2013, with Member States agreeing to start at 20 auctioning in 2013, increasing to 70 auctioning in 2020 with a view to reaching 100 in 2027 However, an exception will be made for installations in sectors that are found to be exposed to a significant risk of carbon leakage This risk could occur if the EU ETS increased production costs so much that companies decided to relocate production to areas outside the EU that are not subject to comparable emission constraints The Commission will determine the sectors concerned by 31 December 2009 To do this, the Commission will assess inter alia whether the direct and indirect additional production costs induced by the implementation of the ETS Directive as a proportion of gross value added exceed 5 and whether the total value of its exports and imports divided by the total value of its turnover and imports exceeds 10 If the result for either of these criteria exceeds 30 , the sector would also be considered to be exposed to a significant risk of carbon leakage Installations in these sectors would receive 100 of their share in the annually declining total quantity of allowances for free The share of these industries emissions is determined in relation to total ETS emissions in 2005 to 2007.CO 2 costs passed on in electricity prices could also expose certain installations to the risk of carbon leakage In order to avoid such risk, Member States may grant a compensation with respect to such costs In the absence of an international agreement on climate change, the Commission has undertaken to modify the Community guidelines on state aid for environmental protection in this respect. Under an international agreement which ensures that competitors in other parts of the world bear a comparable cost, the risk of carbon leakage may well be negligible Therefore, by 30 June 2010, the Commission will carry out an in-depth assessment of the situation of energy-intensive industry and the risk of carbon leakage, in the light of the outcome of the international negotiations and also taking into account any binding sectoral agreements that may have been concluded The report will be accompanied by any proposals considered appropriate These could potentially include maintaining or adjusting the proportion of allowances received free of charge to industrial installations that are particularly exposed to global competition or including importers of the products concerned in the ETS. Who will organise the auctions and how will they be carried out. Member States will be responsible for ensuring that the allowances given to them are auctioned Each Member State has to decide whether it wants to develop its own auctioning infrastructure and platform or whether it wants to cooperate with other Member States to develop regional or EU-wide solutions The distribution of the auctioning rights to Member States is largely based on emissions in phase 1 of the EU ETS, but a part of the rights will be redistributed from richer Member States to poorer ones to take account of the lower GDP per head and higher prospects for growth and emissions among the latter It is still the case that 10 of the rights to auction allowances will be redistributed from Member States with high per capita income to those with low per capita income in order to strengthen the financial capacity of the latter to invest in climate friendly technologies However, a provision has been added for another redistributive mechanism of 2 to take into account Member States which in 2005 had achieved a reduction of at least 20 in greenhouse gas emissions compared with the reference year set by the Kyoto Protocol Nine Member States benefit from this provision. Any auctioning must respect the rules of the internal market and must therefore be open to any potential buyer under non-discriminatory conditions By 30 June 2010, the Commission will adopt a Regulation through the comitology procedure that will provide the appropriate rules and conditions for ensuring efficient, coordinated auctions without disturbing the allowance market. How many allowances will each Member State auction and how is this amount determined. All allowances which are not allocated free of charge will be auctioned A total of 88 of allowances to be auctioned by each Member State is distributed on the basis of the Member State s share of historic emissions under the EU ETS For purposes of solidarity and growth, 12 of the total quantity is distributed in a way that takes into account GDP per capita and the achievements under the Kyoto-Protocol. Which sectors and gases are covered as of 2013.The ETS covers installations performing specified activities Since the start it has covered, above certain capacity thresholds, power stations and other combustion plants, oil refineries, coke ovens, iron and steel plants and factories making cement, glass, lime, bricks, ceramics, pulp, paper and board As for greenhouse gases, it currently only covers carbon dioxide emissions, with the exception of the Netherlands, which has opted in emissions from nitrous oxide. As from 2013, the scope of the ETS will be extended to also include other sectors and greenhouse gases CO 2 emissions from petrochemicals, ammonia and aluminium will be included, as will N2O emissions from the production of nitric, adipic and glyocalic acid production and perfluorocarbons from the aluminium sector The capture, transport and geological storage of all greenhouse gas emissions will also be covered These sectors will receive allowances free of charge according to EU-wide rules, in the same way as other industrial sectors already covered. As of 2012, aviation will also be included in the EU ETS. Will small installations be excluded from the scope. A large number of installations emitting relatively low amounts of CO 2 are currently covered by the ETS and concerns have been raised over the cost-effectiveness of their inclusion As from 2013, Member States will be allowed to remove these installations from the ETS under certain conditions The installations concerned are those whose reported emissions were lower than 25 000 tonnes of CO 2 equivalent in each of the 3 years preceding the year of application For combustion installations, an additional capacity threshold of 35MW applies In addition Member States are given the possibility to exclude installations operated by hospitals The installations may be excluded from the ETS only if they will be covered by measures that will achieve an equivalent contribution to emission reductions. How many emission credits from third countries will be allowed. For the second trading period, Member States allowed their operators to use significant quantities of credits generated by emission-saving projects undertaken in third countries to cover part of their emissions in the same way as they use ETS allowances The revised Directive extends the rights to use these credits for the third trading period and allows a limited additional quantity to be used in such a way that the overall use of credits is limited to 50 of the EU-wide reductions over the period 2008-2020 For existing installations, and excluding new sectors within the scope, this will represent a total level of access of approximately 1 6 billion credits over the period 2008-2020 In practice, this means that existing operators will be able to use credits up to a minimum of 11 of their allocation during the period 2008-2012, while a top-up is foreseen for operators with the lowest sum of free allocation and allowed use of credits in the 2008- 2012 period New sectors and new entrants in the third trading period will have a guaranteed minimum access of 4 5 of their verified emissions during the period 2013-2020 For the aviation sector, the minimum access will be 1 5 The precise percentages will be determined through comitology. These projects must be officially recognised under the Kyoto Protocol s Joint Implementation JI mechanism covering projects carried out in countries with an emissions reduction target under the Protocol or Clean Development Mechanism CDM for projects undertaken in developing countries Credits from JI projects are known as Emission Reduction Units ERUs while those from CDM projects are called Certified Emission Reductions CERs. On the quality side only credits from project types eligible for use in the EU trading scheme during the period 2008-2012 will be accepted in the period 2013-2020 Furthermore, from 1 January 2013 measures may be applied to restrict the use of specific credits from project types Such a quality control mechanism is needed to assure the environmental and economic integrity of future project types. To create greater flexibility, and in the absence of an international agreement being concluded by 31 December 2009, credits could be used in accordance with agreements concluded with third countries The use of these credits should however not increase the overall number beyond 50 of the required reductions Such agreements would not be required for new projects that started from 2013 onwards in Least Developed Countries. Based on a stricter emissions reduction in the context of a satisfactory international agreement additional access to credits could be allowed, as well as the use of additional types of project credits or other mechanisms created under the international agreement However, once an international agreement has been reached, from January 2013 onwards only credits from projects in third countries that have ratified the agreement or from additional types of project approved by the Commission will be eligible for use in the Community scheme. Will it be possible to use credits from carbon sinks like forests. No Before making its proposal, the Commission analysed the possibility of allowing credits from certain types of land use, land-use change and forestry LULUCF projects which absorb carbon from the atmosphere It concluded that doing so could undermine the environmental integrity of the EU ETS, for the following reasons. LULUCF projects cannot physically deliver permanent emissions reductions Insufficient solutions have been developed to deal with the uncertainties, non-permanence of carbon storage and potential emissions leakage problems arising from such projects The temporary and reversible nature of such activities would pose considerable risks in a company-based trading system and impose great liability risks on Member States. The inclusion of LULUCF projects in the ETS would require a quality of monitoring and reporting comparable to the monitoring and reporting of emissions from installations currently covered by the system This is not available at present and is likely to incur costs which would substantially reduce the attractiveness of including such projects. The simplicity, transparency and predictability of the ETS would be considerably reduced Moreover, the sheer quantity of potential credits entering the system could undermine the functioning of the carbon market unless their role were limited, in which case their potential benefits would become marginal. The Commission, the Council and the European Parliament believe that global deforestation can be better addressed through other instruments For example, using part of the proceeds from auctioning allowances in the EU ETS could generate additional means to invest in LULUCF activities both inside and outside the EU, and may provide a model for future expansion In this respect the Commission has proposed to set up the Global Forest Carbon Mechanism that would be a performance-based system for financing reductions in deforestation levels in developing countries. Besides those already mentioned, are there other credits that could be used in the revised ETS. Yes Projects in EU Member States which reduce greenhouse gas emissions not covered by the ETS could issue credits These Community projects would need to be managed according to common EU provisions set up by the Commission in order to be tradable throughout the system Such provisions would be adopted only for projects that cannot be realised through inclusion in the ETS The provisions will seek to ensure that credits from Community projects do not result in double-counting of emission reductions nor impede other policy measures to reduce emissions not covered by the ETS, and that they are based on simple, easily administered rules. Are there measures in place to ensure that the price of allowances won t fall sharply during the third trading period. A stable and predictable regulatory framework is vital for market stability The revised Directive makes the regulatory framework as predictable as possible in order to boost stability and rule out policy-induced volatility Important elements in this respect are the determination of the cap on emissions in the Directive well in advance of the start of the trading period, a linear reduction factor for the cap on emissions which continues to apply also beyond 2020 and the extension of the trading period from 5 to 8 years The sharp fall in the allowance price during the first trading period was due to over-allocation of allowances which could not be banked for use in the second trading period For the second and subsequent trading periods, Member States are obliged to allow the banking of allowances from one period to the next and therefore the end of one trading period is not expected to have any impact on the price. A new provision will apply as of 2013 in case of excessive price fluctuations in the allowance market If, for more than six consecutive months, the allowance price is more than three times the average price of allowances during the two preceding years on the European market, the Commission will convene a meeting with Member States If it is found that the price evolution does not correspond to market fundamentals, the Commission may either allow Member States to bring forward the auctioning of a part of the quantity to be auctioned, or allow them to auction up to 25 of the remaining allowances in the new entrant reserve. The price of allowances is determined by supply and demand and reflects fundamental factors like economic growth, fuel prices, rainfall and wind availability of renewable energy and temperature demand for heating and cooling etc A degree of uncertainty is inevitable for such factors The markets, however, allow participants to hedge the risks that may result from changes in allowances prices. Are there any provisions for linking the EU ETS to other emissions trading systems. Yes One of the key means to reduce emissions more cost-effectively is to enhance and further develop the global carbon market The Commission sees the EU ETS as an important building block for the development of a global network of emission trading systems Linking other national or regional cap-and-trade emissions trading systems to the EU ETS can create a bigger market, potentially lowering the aggregate cost of reducing greenhouse gas emissions The increased liquidity and reduced price volatility that this would entail would improve the functioning of markets for emission allowances This may lead to a global network of trading systems in which participants, including legal entities, can buy emission allowances to fulfil their respective reduction commitments. The EU is keen to work with the new US Administration to build a transatlantic and indeed global carbon market to act as the motor of a concerted international push to combat climate change. While the original Directive allows for linking the EU ETS with other industrialised countries that have ratified the Kyoto Protocol, the new rules allow for linking with any country or administrative entity such as a state or group of states under a federal system which has established a compatible mandatory cap-and-trade system whose design elements would not undermine the environmental integrity of the EU ETS Where such systems cap absolute emissions, there would be mutual recognition of allowances issued by them and the EU ETS. What is a Community registry and how does it work. Registries are standardised electronic databases ensuring the accurate accounting of the issuance , holding, transfer and cancellation of emission allowances As a signatory to the Kyoto Protocol in its own right, the Community is also obliged to maintain a registry This is the Community Registry, which is distinct from the registries of Member States Allowances issued from 1 January 2013 onwards will be held in the Community registry instead of in national registries. Will there be any changes to monitoring, reporting and verification requirements. The Commission will adopt a new Regulation through the comitology procedure by 31 December 2011 governing the monitoring and reporting of emissions from the activities listed in Annex I of the Directive A separate Regulation on the verification of emission reports and the accreditation of verifiers should specify conditions for accreditation, mutual recognition and cancellation of accreditation for verifiers, and for supervision and peer review as appropriate. What provision will be made for new entrants into the market. Five percent of the total quantity of allowances will be put into a reserve for new installations or airlines that enter the system after 2013 new entrants The allocations from this reserve should mirror the allocations to corresponding existing installations. A part of the new entrant reserve, amounting to 300 million allowances, will be made available to support the investments in up to 12 demonstration projects using the carbon capture and storage technology and demonstration projects using innovative renewable energy technologies There should be a fair geographical distribution of the projects. In principle, any allowances remaining in the reserve shall be distributed to Member States for auctioning The distribution key shall take into account the level to which installations in Member States have benefited from this reserve. What has been agreed with respect to the financing of the 12 carbon capture and storage demonstration projects requested by a previous European Council. The European Parliament s Environment Committee tabled an amendment to the EU ETS Directive requiring allowances in the new entrant reserve to be set aside in order to co-finance up to 12 demonstration projects as requested by the European Council in spring 2007 This amendment has later been extended to include also innovative renewable energy technologies that are not commercially viable yet Projects shall be selected on the basis of objective and transparent criteria that include requirements for knowledge sharing Support shall be given from the proceeds of these allowances via Member States and shall be complementary to substantial co-financing by the operator of the installation No project shall receive support via this mechanism that exceeds 15 of the total number of allowances ie 45 million allowances available for this purpose The Member State may choose to co-finance the project as well, but will in any case transfer the market value of the attributed allowances to the operator, who will not receive any allowances. A total of 300 million allowances will therefore be set aside until 2015 for this purpose. What is the role of an international agreement and its potential impact on EU ETS. When an international agreement is reached, the Commission shall submit a report to the European Parliament and the Council assessing the nature of the measures agreed upon in the international agreement and their implications, in particular with respect to the risk of carbon leakage On the basis of this report, the Commission shall then adopt a legislative proposal amending the present Directive as appropriate. For the effects on the use of credits from Joint Implementation and Clean Development Mechanism projects, please see the reply to question 20.What are the next steps. Member States have to bring into force the legal instruments necessary to comply with certain provisions of the revised Directive by 31 December 2009 This concerns the collection of duly substantiated and verified emissions data from installations that will only be covered by the EU ETS as from 2013, and the national lists of installations and the allocation to each one For the remaining provisions, the national laws, regulations and administrative provisions only have to be ready by 31 December 2012.The Commission has already started the work on implementation For example, the collection and analysis of data for use in relation to carbon leakage is ongoing list of sectors due end 2009 Work is also ongoing to prepare the Regulation on timing, administration and other aspects of auctioning due by June 2010 , the harmonised allocation rules due end 2010 and the two Regulations on monitoring and reporting of emissions and verification of emissions and accreditation of verifiers due end 2011.

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